Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageAHV- und Pensionskassen-Vorbezug bei Sozialhilfebezug
Leistungen der AHV und der Pensionskasse gehen der Sozialhilfe grundsätzlich vor.
Wenn Sie Ansprüche auf Leistungen der AHV oder einer Pensionskasse geltend machen können, haben diese Vorrang gegenüber der Sozialhilfe.