Bundesgerichtsentscheide zum Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe
Verstösst eine sozialhilfebeziehende Person gegen das Subsidiaritätsprinzip, so darf die Sozialhilfe ganz eingestellt werden. Auch wer sich weigert, überhaupt eine Arbeit zu suchen, verstösst gegen dieses Prinzip.