BGE 2P.242/2003 vom 12.1.2004: Nach zwei Jahren Zusammenleben gilt ein Paar als stabiles Konkubinat. Lebt ein Paar mit einem gemeinsamen Kind zusammen, darf von einem stabilen Konkubinatsverhältnis ausgegangen werden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Lebensgemeinschaft schon besteht.