Missbrauch von Sozialhilfe
Wer unrechtmässig Sozialhilfegelder bezieht, muss diese zurückzahlen und kann wegen Sozialhilfemissbrauchs verurteilt werden.
Sie sind verpflichtet, dem Sozialdienst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft über Ihre finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Verändern sich diese Verhältnisse, müssen Sie das sofort melden. Verschweigen Sie etwas oder machen Sie unvollständige oder gar falsche Angaben und beziehen dadurch zu Unrecht Sozialhilfegelder, droht Ihnen eine Anzeige wegen unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfe. Werden Sie deswegen verurteilt, können Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Busse bestraft werden. Als Ausländerin oder Ausländer können Sie zudem Ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Sie können ausgewiesen und mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren belegt werden.