Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfe für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren
Bei jungen Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren wird die Sozialhilfe nach eigenen Grundsätzen berechnet.
Bei jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen, steht die berufliche Integration im Vordergrund. Wer noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat, muss bei seinen Eltern wohnen. Die Höhe der Sozialhilfe hängt von der Wohnsituation ab und ist kantonal unterschiedlich geregelt. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) gilt Folgendes: