Bei jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen, steht die berufliche Integration im Vordergrund. Wer noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat, muss bei seinen Eltern wohnen. Die Höhe der Sozialhilfe hängt von der Wohnsituation ab und ist kantonal unterschiedlich geregelt. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) gilt Folgendes: