Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfe für Selbständigerwerbende
Auch Selbständigerwerbende können in einer Notlage Sozialhilfe beziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die maximale Zeitdauer dieser Hilfe beträgt 6 Monate.
Bei der Unterstützung von Selbständigerwerbenden ist zu unterscheiden zwischen dem Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und dem Ziel der Erhaltung einer Tagesstruktur. Für beide Zielgruppen gilt: Eine Unterstützung ist für eine befristete Zeit möglich, wenn