Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageUneinig mit der Sozialhilfebehörde - was tun?
Wenn man nicht sicher ist, ob die Entscheidung der Sozialhilfebehörde richig ist, kann eine schriftliche Begründung mit einer Rechtsmittelbelehrung verlangt werden.
Wenn die Sozialbehörde, der zuständiger Sachbearbeiter oder die Sozialarbeiterin Ihnen mitteilt, dass Ihr Unterstützungsgesuch ganz oder teilweise abgelehnt wird und Sie damit nicht einverstanden sind, verlangen Sie in einem ersten Schritt eine schriftliche Begründung mit einer Rechtsmittelbelehrung.