Sozialhilfe zurückzahlen
Rechtsratgeber
ChecklisteSozialhilfe zurückzahlen nach Bezug während der Erstausbildung: Regeln der Kantone
Nicht alle Eltern können ihre Kinder während der Erstausbildung finanziell unterstützen. Beziehen junge Erwachsene aus diesem Grund Sozialhilfe, müssen Sie diese in vielen Kantonen nicht zurückzahlen.
Eltern müssen ihre Kinder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung finanziell unterstützen. Können Eltern das nicht, muss oft die Sozialhilfe einspringen. In vielen Kantonen muss Sozialhilfe, die während einer Erstausbildung bezogen wurde, später nicht zurückbezahlt werden. Die Checkliste listet die konkreten Regelungen der Kantone auf.