Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos-Richtlinien) empfehlen, dass aus späterem Einkommen rechtmässig bezogene Sozialhilfe nicht zurückbezahlt werden soll. An diese Regelung halten sich aber nur wenige Kantone. Die Checkliste zeigt auf, welche Regelungen in den Kantonen gelten.