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Sozialhilfe
Vor dem Gang aufs Sozialamt
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Der Gang aufs Sozialamt ist kein Bittgang. In der Schweiz besteht ein verfassungsmässiges Recht auf Hilfe in Notlagen.
Alle Inhalte zu Vor dem Gang aufs Sozialamt (8)
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Checkliste (1)
Rechtsratgeber
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Anmeldung für Sozialhilfe
Die Anmeldung für wirtschaftliche sowie persönliche Sozialhilfe erfolgt in der Regel direkt beim zuständigen Sozialdienst.
Rechtsratgeber
Beobachter-Artikel
Zweitausbildung: Wer zahlt?
Frage: Weil mir der kaufmännische Beruf nicht gefällt, mache ich eine Zweitausbildung. Da der Lehrlingslohn nicht zum Leben reicht, habe ich mich beim Sozialamt gemeldet – ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten habe ich?
Rechtsratgeber
Beobachter-Artikel
Subsidiarität: Vermögen vor Sozialhilfe
Frage: Mir wurde gekündigt, und ich bekam von meiner Firma eine Abfindung. Falls ich zum Sozialfall werde, muss dann zuerst dieses Geld aufgebraucht sein, bevor ich vom Sozialamt Unterstützung bekomme?
Rechtsratgeber
Grundlage
Wo erhält man Sozialhilfe?
Für die Überprüfung des Anspruches auf Sozialhilfe sowie die Auszahlung der Leistungen ist die Wohngemeinde zuständig.
Rechtsratgeber
Grundlage
Kein Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf Sozialhilfe hat nur, wer sich nicht selber helfen kann und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
Rechtsratgeber
Grundlage
Sozialhilfe für Touristen, Auslandschweizer und Rückkehrer
Sozialhilfe im Ausland
Rechtsratgeber
Checkliste
Sozialhilfe: So hohe Vermögensfreibeträge gewähren die Kantone
Nicht alle Kantone halten sich an die von den Skos empfohlenen Vermögensfreibeträge
Rechtsratgeber
Grundlage
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Wer nicht für sich selber sorgen kann, hat Anrecht auf Hilfe in Notlagen