Sozialhilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Deshalb müssen Sie Ihr Vermögen bis zu einem definierten Betrag aufbrauchen, bevor Sie Sozialhillfe beziehen können. Zudem müssen Sie nicht-flüssige Mittel liquid machen, Darlehen kündigen und Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen. Dem Bezug von Sozialhilfe gehen alle privaten und öffentlich-rechtlichen Ansprüche vor. Der Fachbegriff dazu lautet Subsidiarität.