Vor dem Gang aufs Sozialamt
Rechtsratgeber
GrundlageKein Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf Sozialhilfe hat nur, wer sich nicht selber helfen kann und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
Sozialhilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Deshalb müssen Sie Ihr Vermögen bis zu einem definierten Betrag aufbrauchen, bevor Sie Sozialhillfe beziehen können. Zudem müssen Sie nicht-flüssige Mittel liquid machen, Darlehen kündigen und Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen. Dem Bezug von Sozialhilfe gehen alle privaten und öffentlich-rechtlichen Ansprüche vor. Der Fachbegriff dazu lautet Subsidiarität.