Datenschutz und künstliche Intelligenz (KI): Informationspflicht bei automatisierten Einzelentscheidungen
Wenn eine Maschine beziehungsweise ein Computer – gestützt auf einen Algorithmus – alleine eine Entscheidung trifft, die für Sie rechtliche Folgen hat oder Sie erheblich beeinträchtigt, muss der dafür Verantwortliche Sie über Ihr Recht auf «menschliches Gehör» informieren.
Spricht man von künstlicher Intelligenz (KI), ist damit meistens die Entwicklung von Computersystemen und Algorithmen gemeint, die in der Lage sind, Aufgaben auszuführen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern. Sehr vereinfacht gesagt, ist ein Algorithmus eine Vorgehensweise, um eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Dabei wird eine Eingabe mittels definierten Einzelschritten – der Algorithmus – in eine Ausgabe überführt. Von ihrem Ursprung her spielen Algorithmen v.a. in der Informatik eine grosse Rolle, sie finden aber mehr und mehr Eingang in unseren Alltag – bei der Arbeit, zu Hause oder in der Freizeit – und erleichtern unser Leben. So bedienen sich etwa Internet-Suchmaschinen oder soziale Netzwerke, aber auch Navigationsgeräte oder Haussteuerungen solcher Algorithmen.