Wie bei der staatlichen Videoüberwachung tangieren auch Überwachungsanlagen, die von Privaten betrieben werden, die Privatsphäre der von den Kameras erfassten Personen. Denken Sie über die Installation und den Betrieb einer solchen Anlage nach, sollten Sie bei der Planung deshalb unbedingt die Regeln des Persönlichkeitsschutzes sowie die Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes (DSG) beachten.