Daten- und Persönlichkeitsschutz
Rechtsratgeber
GrundlageWann ist Videoüberwachung durch Private erlaubt?
Private Videoüberwachung tangiert die Privatsphäre der von den Kameras erfassten Personen. Behalten Sie deshalb bereits bei der Planung einer solchen Anlage den Persönlichkeitsschutz im Auge.
Wie bei der staatlichen Videoüberwachung tangieren auch Überwachungsanlagen, die von Privaten betrieben werden, die Privatsphäre der von den Kameras erfassten Personen. Denken Sie über die Installation und den Betrieb einer solchen Anlage nach, sollten Sie bei der Planung deshalb unbedingt die Regeln des Persönlichkeitsschutzes sowie die Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes (DSG) beachten.