Daten- und Persönlichkeitsschutz
Rechtsratgeber
GrundlageWie bekommt man Auskunft über Datensammlungen?
Jede Person hat das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Dieses Recht darf nur ausnahmsweise eingeschränkt oder abgelehnt werden.
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über Sie bearbeitet werden. Konkret müssen Ihnen alle Informationen erteilt werden, die nötig sind, damit Sie Ihre Rechte nach Datenschutzgesetz (DSG) wahrnehmen können. Nebst den bearbeiteten Personendaten als solchen sind dies folgende Informationen: