Polizei
Rechtsratgeber
GrundlageAnwältin oder Anwalt bei der Einvernahme durch die Polizei
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt darf bei allen polizeilichen Einvernahmen anwesend sein. Als beschuldigte Person müssen allerdings Sie dafür besorgt sein, dass Ihre Verteidigung Zeit für Sie hat.
In den meisten Kantonen durften Angeschuldigte früher bzw. nach altem Recht bei polizeilichen Einvernahmen noch keine Anwältin bzw. keinen Anwalt beiziehen. Der Beizug der Verteidigung war in der Regel erst bei Einvernahmen vor der Staatsanwaltschaft möglich.