Polizei
Rechtsratgeber
GrundlageOmbudsstellen gegen Polizeiübergriffe
Falls in Ihrem Kanton oder in Ihrer Stadt eine Ombudsstelle oder eine Ombudsperson existiert, sollten Sie nach einem Polizeiübergriff umgehend Kontakt mit ihr aufnehmen.
Glück hat, wer die Dienste einer Ombudsstelle (teilweise auch Ombudsfrau oder Ombudsmann genannt) in Anspruch nehmen kann. Die Ombudsstelle ist eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige – und für Angelegenheiten zwischen Behörden und Privaten zuständige – Beschwerdestelle, die zwar keine Weisungs- oder Entscheidbefugnisse hat, den Behörden aber immerhin wirksame Empfehlungen abgeben kann.