Glück hat, wer die Dienste einer Ombudsstelle (teilweise auch Ombudsfrau oder Ombudsmann genannt) in Anspruch nehmen kann. Die Ombudsstelle ist eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige – und für Angelegenheiten zwischen Behörden und Privaten zuständige – Beschwerdestelle, die zwar keine Weisungs- oder Entscheidbefugnisse hat, den Behörden aber immerhin wirksame Empfehlungen abgeben kann.