Der wichtigste Grundsatz ist, dass die Aktionen der Polizei immer verhältnismässig sein müssen. Das heisst: Die polizeilichen Massnahmen dürfen nicht weiter gehen, als es für das angestrebte Ziel – z.B. die Abklärung der Unfallursache – nötig ist. Dabei haben sich die Polizisten höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Das gilt auch für eine Verkehrskontrolle.