Aufenthalt in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageAls Ausländer eine Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz absolvieren
Um eine Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz absolvieren zu können, muss die ausländische Person den Nachweis erbringen, dass sie in der Lehranstalt zugelassen ist.
Wenn der Ausländer nicht etwa zum Arbeiten, sondern für eine Aus- oder Weiterbildung in die Schweiz kommen möchte, so kann er nur unter gewissen Voraussetzungen mit einer Bewilligung rechnen. Für Drittstaatsangehörige gelten dabei strengere Voraussetzungen als für EU/EFTA-Bürger.