Aufenthalt in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageKurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis)
Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten sowie für andere vorübergehende Aufenthalte in der Schweiz gibt es die befristete Kurzaufenthaltsbewilligung.
Kurzaufenthalter sind Ausländer, die sich befristet - in der Regel für weniger als ein Jahr - zu einem bestimmten Zweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Ob man Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis) hat, hängt wiederum davon ab, ob man EU/EFTA-Bürger oder Drittstaatsangehöriger ist.