Fällt der Zweck weg, zu dem Sie ursprünglich eingereist sind, so können Sie ein Verlängerungsgesuch stellen. EU/EFTA-Bürgerinnen können sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit dabei auf weitgefasste Verbleiberechte stützen. Aber auch bei Drittstaatsangehörigen kann ein Verbleiberecht z.B. zum Schutz des Familienlebens und/oder Privatlebens zum Tragen kommen