Aufenthalt in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageVerbleiberecht: Welche Ausländer dürfen darauf hoffen?
Fällt der Zweck weg, zu dem man ursprünglich eingereist ist und muss man deswegen die Schweiz verlassen, hat man unter Umständen ein Verbleiberecht.
Fällt der Zweck weg, zu dem Sie ursprünglich eingereist sind, so können Sie ein Verlängerungsgesuch stellen. EU/EFTA-Bürgerinnen können sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit dabei auf weitgefasste Verbleiberechte stützen. Aber auch bei Drittstaatsangehörigen kann ein Verbleiberecht z.B. zum Schutz des Familienlebens und/oder Privatlebens zum Tragen kommen