Die ausgestellte ausländerrechtliche Bewilligung ist immer auf den Kanton bezogen, in dem Sie auch Ihren Wohnsitz haben. Sie dürfen sich zwar mit Ihrer Bewilligung in der ganzen Schweiz bewegen und aufhalten, möchten Sie jedoch den Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen, benötigen Sie von diesem vorgängig eine Bewilligung. Je nachdem aus welchem Land Sie kommen und welche Bewilligungsart Sie haben, haben Sie einen Anspruch auf eine Bewilligung des neuen Kantons und somit auf den Kantonswechsel.