Möchten Sie in die Schweiz einreisen, so müssen Sie prinzipiell den Nachweis erbringen, dass Sie während Ihres Aufenthalts genügend finanzielle Mittel haben, um Ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Können Sie dies nicht, so kann eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz (z.B. der Gastgeber) sich verpflichten, für allfällige verursachte Kosten aufzukommen. Eine Verpflichtungserklärung kann von schweizerischen Staatsangehörigen, von Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und von im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen abgegeben werden. Ist die Person verheiratet, so ist die Zustimmung des Ehegatten erforderlich. Die nötige Garantiesumme beträgt CHF 30 000.-. Den Nachweis dafür muss der Verpflichtende mit Bankguthaben und Lohnausweisen belegen. Je nach Kanton werden Betreibungsregisterauszug, aktuelle Bank- und Postkontoauszüge mit Vermögen von mindestens CHF 30 000.- oder Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate verlangt.