Einreise in die Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageVisumsarten und Ort der Gesuchseinreichung
Welches Visum Sie für die Einreise benötigen, hängt von der geplanten Aufenthaltsdauer und dem Zweck der Einreise ab. Zuständig für das Visum ist die schweizerische Vertretung im Heimatland.
Besteht für die einreisewillige Person eine Visumspflicht, so wird je nach Aufenthaltsdauer und Zweck zwischen dem Flughafentransitvisum (Visum A), Schengenvisum (Visum C), und dem nationalen Visum (Visum D) unterschieden. Ein für die Schweiz ausgestelltes Visum gilt grundsätzlich auch für die Schengen-Staaten.