Familiennachzug
Rechtsratgeber
GrundlageAusländische Eltern, Grosseltern oder Schwiegereltern nachziehen
Ob man seine ausländischen Eltern, Grosseltern oder Schwiegereltern in die Schweiz nachziehen kann, hängt von der Staatsangehörigkeit der nachziehenden Person ab.
Prinzipiell ist der Nachzug von Eltern, Grosseltern oder Schwiegereltern nur für Schweizer und EU/EFTA-Bürger möglich, sofern den Nachgezogenen Unterhalt bezahlt wird.