Je nachdem, aus welchem Land man kommt, gelten unterschiedliche Fristen für den Familiennachzug. Ausnahmen sind EU/EFTA-Bürger und diejenigen Ausländer, die von einem Schweizer nachgezogen werden und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem EU/EFTA-Staat besitzen. Hier können die Familienangehörigen nachgezogen werden, ohne dass dafür eine Frist beachtet werden muss.