Angehörige bestimmter Berufsgruppen können sich vom Militärdienst befreien lassen. Die Befreiung ist möglich für Berufsleute, die sich in irgendeiner Form mit Sicherheit, Katastrophenhilfe oder Landesversorgung beschäftigen. Grundsätzlich befreit werden können neben Mitgliedern der Bundesregierung insbesondere hauptberufliche Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Spitälern, Rettungsdiensten, Grenzwachtkorps, Post, usw.; dazu auch Pfarrer (soweit nicht in der Armee als Seelsorger eingeteilt) sowie Gefängnispersonal.