Entscheid zur Wehrpflichtersatzabgabe bei Untauglichen
Wer militärdienstuntauglich ist, muss Wehrpflichtersatz zahlen, wenn nicht mindestens eine Invalidität von 40% vorliegt. Gemäss einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann das diskriminierend sein.