Militärdienstpflicht
Rechtsratgeber
GrundlageMilitärdienstpflicht von Bundesparlamentariern
Bundesparlamentarier müssen keinen Militärdienst leisten, wenn sie wegen ihrer Parlamentstätigkeit daran gehindert werden.
Die Mitglieder der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) bleiben trotz ihrer Funktion militärdienstpflichtig. Allerdings sind sie während der Dauer der Sessionen und der Sitzungen von Kommissionen und Fraktionen der eidgenössischen Räte vom Ausbildungs- und Assistenzdienst befreit.