Militärdienstpflicht
Rechtsratgeber
GrundlageWehrpflicht von Auslandschweizern und Doppelbürgern
Auslandschweizer dürfen, müssen aber nicht Militärdienst leisten. Doppelbürger sind aber grundsätzlich verpflichtet, Militärdienst zu leisten.
Als Auslandschweizer müssen Sie in Friedenszeiten üblicherweise keinen Militärdienst leisten (mit gewissen Ausnahmen für den grenznahen Raum). Sind Sie bereits Angehöriger der Armee (AdA) und wandern dann aus, müssen Sie nach 6 oder mehr Jahren im Ausland nicht mehr ins Militär. In beiden Fällen gilt aber: Sie dürfen auf Gesuch hin Militärdienst leisten.