Wer mit dem Sturmgewehr ausgerüstet ist, muss bis zur Entlassung aus dem Militär jedes Jahr bis am 31. August das «Obligatorische» schiessen (ausserdienstliche Schiesspflicht). Verpassen Sie dies, können Sie am Nachschiesskurs des Wohnortkantons teilnehmen. Wer die Schiesspflicht nicht erfüllt, wird disziplinarisch bestraft. Verpassen Sie die Schiesspflicht zum 5. Mal, kommt es in der Regel zur Einleitung eines Militärstrafverfahrens.