Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageMilitärisches Strafmandatsverfahren
Unbestrittene Fälle mit geringer Tragweite kann der Ankläger (Auditor) in eigener Regie erledigen. Der Beschuldigte und der Oberauditor können aber die Beurteilung vor einem Militärgericht verlangen.
Hat sich in der Voruntersuchung ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Sie erhärtet, so überweist der Untersuchungsrichter die Akten an den Ankläger (Auditor). Bei gravierenderen Fällen oder solchen mit bestrittenem Sachverhalt überweist dieser den Fall dem Militärgericht. Unbestrittene Fälle mit geringer Tragweite kann der Ankläger (Auditor) in eigener Regie erledigen. Der Beschuldigte und der Oberauditor können aber die Beurteilung vor einem Militärgericht verlangen.