Wie kommen Sie weg vom Militär?
Rechtsratgeber
GrundlageDie Schiessuntauglichkeit
Fühlen Sie sich nicht (mehr) imstande, Dienst an der Waffe zu leisten, dann können Sie einen Antrag auf Schiessuntauglichkeit stellen. Ihre Diensttauglichkeit bleibt davon unangetastet.
Sie können beim Militärärztlichen Dienst Schiessuntauglichkeit beantragen, wenn Sie bereit sind, Militärdienst zu leisten - einfach ohne Waffe - und ein Gewissenskonflikt nicht im Vordergrund steht. Das Vorgehen ist identisch wie bei einem Antrag auf Beurteilung der Diensttauglichkeit.