Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Als schutzdienstpflichtiger Mann mit Schweizer Pass müssen Sie deshalb Wehrpflichtersatz zahlen. Die Ersatzpflicht beginnt im Jahr nach dem Beginn der Grundausbildung und die Abgabe ist während 11 Jahren geschuldet.