Zivilschutz statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageWehrpflichtersatzabgabe im Zivilschutz
Als Zivilschützer müssen Sie Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Pro geleistetem Diensttag reduziert sich die Abgabe aber um 4 Prozent im entsprechenden Jahr.
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Als schutzdienstpflichtiger Mann mit Schweizer Pass müssen Sie deshalb Wehrpflichtersatz zahlen. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist allerdings nur bis zum Ende des Jahres geschuldet, in dem Sie 30 werden und nicht bis zum Ende Ihrer Dienstpflicht.