Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Als schutzdienstpflichtiger Mann mit Schweizer Pass müssen Sie deshalb Wehrpflichtersatz zahlen. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist allerdings nur bis zum Ende des Jahres geschuldet, in dem Sie 30 werden und nicht bis zum Ende Ihrer Dienstpflicht.