Die Wehrpflichtersatzabgabe
Verschieben Sie RS oder WK, müssen Sie in diesem Jahr Wehrpflichtersatz zahlen. Er ist grundsätzlich auch von Militärdienstuntauglichen und Zivilschützern (Schutzdienstpflichtigen) geschuldet.
Verschieben Sie einen WK, müssen Sie im betreffenden Jahr Wehrpflichtersatz zahlen. Dies ist eine Folge der allgemeinen Wehrpflicht und eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihrer Dienstpflicht vorübergehend nicht nachkommen. Grundgedanke: Sie sollen nicht besser gestellt sein als jemand, der nicht verschiebt. Die Wehrpflichtersatzabgabe wird erst erhoben, wenn Sie die RS abgeschlossen haben. Es werden maximal 11 Abgaben erhoben. Auch Dienstuntaugliche und Zivilschützer schulden grundsätzlich Wehrpflichtersatz, Sie können aber unter Umständen einen angepassten Dienst leisten, um keinen Wehrpflichtersatz zahlen zu müssen. Bei schweren gesundheitlichen Problemen oder einer erheblichen Behinderung können Sie sich ganz davon befreien lassen. Frauen müssen keine Wehrpflichtersatzabgabe leisten.