Nach dem Gesetzeswortlaut gilt jede Person als Opfer, "...die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt ist." Den Opfern gleichgestellt werden deren Angehörige, also die Ehegattin bzw. der Ehegatte des Opfers, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, dessen Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen.