Opferhilfe
Rechtsratgeber
GrundlageOpferhilfe: Wer gilt als Opfer einer Straftat?
Wer durch eine Straftat schwer verletzt worden ist oder wer deswegen einen nahen Angehörigen verloren hat, kann sich an eine der zahlreichen Opferhilfestellen wenden.
Nach dem Gesetzeswortlaut gilt jede Person als Opfer, «...die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt ist.» Den Opfern gleichgestellt werden deren Angehörige, also die Ehegattin bzw. der Ehegatte des Opfers, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, dessen Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahe stehen.