Opferhilfe
Rechtsratgeber
GrundlageOpferhilfestellen
Jeder Kanton hat mindestens eine Opferhilfestelle eingerichtet. Es gibt allgemeine und spezialisierte Beratungsstellen. Opfer können wählen, wo sie Rat holen wollen.
Jeder Kanton hat mindestens eine Opferhilfestelle eingerichtet. Die Beratungsstellen sorgen für die vom Gesetz vorgeschriebene Soforthilfe und kümmern sich nötigenfalls um längerfristige Hilfe. Die Soforthilfe ist gratis.