Strafprozess
Rechtsratgeber
GrundlageGerichtskosten im Strafprozess
Wer verurteilt wird, muss die Verfahrenskosten bezahlen. Und selbst wenn Sie in einem Rechtsmittelverfahren einen Teilerfolg erzielen, kann Ihnen das Gericht die Verfahrenskosten aufbrummen.
Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Verfahrenskosten bezahlen: die Spruchgebühr und die Auslagen des Gerichts. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen auf begründetes Gesuch hin. Bei einem Freispruch gehen die Kosten hingegen zulasten der Staatskasse. Zudem muss Ihnen das Gericht für Ihre Umtriebe – vor allem für die Verteidigung – eine Entschädigung zusprechen.