Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Verfahrenskosten bezahlen: die Spruchgebühr und die Auslagen des Gerichts. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen auf begründetes Gesuch hin. Bei einem Freispruch gehen die Kosten hingegen zulasten der Staatskasse. Zudem muss Ihnen das Gericht für Ihre Umtriebe – vor allem für die Verteidigung – eine Entschädigung zusprechen.