Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs will das so genannte Hausrecht schützen: das Recht, zu entscheiden, wer sich in bestimmten Räumen aufhalten darf und wer nicht. Geschützt sind die Räumlichkeiten in Häusern und Wohnungen, aber auch Plätze, Höfe und Gärten, die unmittelbar zu einem Haus gehören – sofern eine Umfriedung wie beispielsweise ein Zaun oder eine Hecke erkennbar ist. Werkplätze wie etwa Bauplätze sind selbst dann geschützt, wenn keine Umfriedung vorhanden ist.