Häusliche Gewalt gehört – neben dem Stalking – zu den grossen gesellschaftlichen Problemen, die im Gesetz bisher aber nur wenig Beachtung fanden. Dies hat der Gesetzgeber geändert: Seit dem 1. Juli 2020 sind gewaltbetroffene Personen durch Massnahmen im Zivil- und Strafrecht besser geschützt.