Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageSchlägerei (Raufhandel)
Wird bei einer Schlägerei, an der sich mehrere Personen beteiligen, jemand verletzt oder sogar getötet, spricht man strafrechtlich von einem Raufhandel. Doch nicht jede Beteiligung ist strafbar.
Bei einer Schlägerei oder einer Prügelei spricht man strafrechtlich von einem Raufhandel. Darunter fällt jede Auseinandersetzung, an der mindestens 3 Personen wechselseitig Tätlichkeiten gegeneinander verüben.