Seit am 1. Juli 2024 das revidierte Sexualstrafrecht in Kraft getreten ist, gilt beim Sex der Grundsatz "Nein heisst Nein". Dementsprechend liegt eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung vor, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren (sogenanntes Freezing) zu erkennen gibt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet bei den Tatbeständen die Art der sexuellen Handlung und die damit verbundene Gewalt, das Alter sowie das Verhältnis zwischen Täterschaft und Opfer.