Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageTelefonbelästigung
Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, muss mit einer Busse rechnen. Dazu reicht bereits ein einzelner Anruf.
Der Tatbestand des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage will den Geheim- und Privatbereich schützen. Als Tatmittel für den Missbrauch kommen sämtliche Fernmeldegeräte infrage: Geräte, Leitungen oder Einrichtungen, die zur fernmeldetechnischen Übertragung von Informationen bestimmt sind oder benutzt werden – allen voran das Telefon und das Handy, aber auch der Computer bzw. E-Mail und Internet.