Vereins-/Generalversammlung
Rechtsratgeber
GrundlageEinberufung der GV
Die Mitglieder müssen nach der Einberufung genug Zeit haben, sich auf die Generalversammlung vorzubereiten. Was das genau bedeutet, ist in vielen Vereinen unklar.
Bezüglich der Vorbereitung der Generalversammlung schreibt das Vereinsrecht nur vor, dass der Vorstand für die Einberufung zuständig ist, falls die Statuten keine andere Regelung vorsehen. Viele Vereine haben die Einberufung der GV geregelt – oft sind die vereinseigenen Bestimmungen aber auslegungsbedürftig.