Vereins-/Generalversammlung
Rechtsratgeber
GrundlageTraktanden der GV
Das häufigste und beliebteste Ankündigungsmittel ist die Traktandenliste. Über Gegenstände, die nicht darin enthalten sind, kann die GV keine Beschlüsse fassen.
Die GV darf von Gesetzes wegen nur über Gegenstände beschliessen, die «gehörig angekündigt» worden sind – es sei denn, die Statuten regeln das ausdrücklich anders. Das häufigste Ankündigungsmittel ist die Traktandenliste. Sie stellt das Drehbuch der Versammlung dar.