Enthalten die Statuten keine Bestimmungen zur Beschlussfassung, kommt ein Vereinsbeschluss zustande, wenn er mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst worden ist. Beispiel: Sind 78 stimmberechtigte Mitglieder an der GV anwesend, sind für einen gültigen Beschluss mindestens 40 Stimmen nötig.