Vereins-/Generalversammlung
Rechtsratgeber
GrundlageVereinsbeschlüsse
Für einen gültigen Vereinsbeschluss braucht es im Normalfall die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmen. Es sind aber auch andere Regelungen möglich.
Enthalten die Statuten keine Bestimmungen zur Beschlussfassung, kommt ein Vereinsbeschluss zustande, wenn er mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst worden ist. Beispiel: Sind 78 stimmberechtigte Mitglieder an der GV anwesend, sind für einen gültigen Beschluss mindestens 40 Stimmen nötig.