Gemäss Vereinsrecht werden die Beschlüsse im Normalfall an der Generalversammlung gefasst. In den meisten Vereinen ist das so. Das Gesetz sieht aber ausdrücklich vor, dass die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag einem Beschluss der GV gleichgestellt ist. Es handelt sich um so genannte Zirkulationsbeschlüsse: Ein gültiger Beschluss kommt zustande, indem ein Antrag unter den Mitgliedern zirkuliert und dabei von allen Stimmberechtigten angenommen wird.