Zwar ist der Vereinsname im Gesetz nicht zwingend als Gültigkeitserfordernis vorgesehen. Trotzdem braucht der Verein zur Individualisierung einen Namen. Dieser Name darf bei der Vereinsgründung frei gewählt werden. Das heisst: Es ist kein Zusatz wie etwa «Verein» oder «Klub» vorgeschrieben, der auf die Vereinsform hinweist.