Vereinsgründung
Rechtsratgeber
GrundlageVereinsname
Jeder Verein braucht einen Namen, den er (fast) frei wählen darf.
Zwar ist der Vereinsname im Gesetz nicht zwingend als Gültigkeitserfordernis vorgesehen. Trotzdem braucht der Verein zur Individualisierung einen Namen. Dieser Name darf bei der Vereinsgründung frei gewählt werden. Das heisst: Es ist kein Zusatz wie etwa «Verein» oder «Klub» vorgeschrieben, der auf die Vereinsform hinweist.