Vereinsgründung
Rechtsratgeber
GrundlageVersammlung zur Vereinsgründung
Ein Verein entsteht schneller, als man denkt. Zur Vereinsgründung braucht es insbesondere keinen Verwaltungsakt und auch keine Eintragung in einem Register.
Ein Verein entsteht schneller, als man denkt. Es braucht dazu keinen Verwaltungsakt und auch keine Eintragung in einem Register. Der Verein ist nämlich handlungsfähig, sobald mindestens 2 Gründer die künftigen Vereinsstatuten angenommen haben.