Mit dem Beitritt zu einem Verein erhalten Sie Rechte, müssen aber auch Pflichten übernehmen. Einige dieser Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vereinsrecht – und sind teilweise sogar zwingend –, andere aus den Statuten. Viele der statutarischen Rechte und Pflichten können zudem ohne ausdrückliche Zustimmung der einzelnen Vereinsmitglieder begründet werden – etwa die Pflicht, ein Amt zu übernehmen.