Vereinsmitgliedschaft
Rechtsratgeber
GrundlageWer haftet für Vereinsschulden?
Seit dem 1. Juni 2005 müssen Vereinsmitglieder, die keinen fixen Jahresbeitrag in den Statuten haben, keine Angst mehr davor haben, dass sie für Vereinsschulden haften könnten.
Grundsätzlich haften die Mitglieder nur für den Jahresbeitrag, sofern ein solcher in den Statuten vorgesehen ist. Viele Vereine regeln oder begrenzen die Mitgliederbeiträge aber nicht in den Statuten, sondern setzen einfach an der Generalversammlung den Beitrag für das kommende Vereinsjahr fest.